Die Rolf-Herber-Stiftung
Die Rolf-Herber-Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts und wurde nach seinem Tod im Jahr 2021 gegründet. Ziel der Stiftung ist laut Satzung die Förderung von Wissenschaft und Forschung im Transportrecht, insbesondere Seehandelsrecht.
Die Rolf-Herber-Stiftung möchte junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Studentinnen und Studenten sowie Dozentinnen und Dozenten dabei unterstützen, das deutsche und internationale Seehandels- und Transportrecht zu diskutieren und weiterzuentwickeln.
Der Vorstand besteht aktuell aus Herrn Rechtsanwalt Hartmuth Sager, Herrn Rechtsanwalt Dr. Tobias Eckardt und Frau Rechtsanwältin Dr. Julia Hörnig.
Fördermöglichkeiten
Erklärter Zweck der Rolf-Herber-Stiftung ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung des Transport- und Seehandelsrechts. Die Rolf-Herber-Stiftung fördert daher nach eigenem Ermessen abgeschlossene Dissertation sowie in begründeten Fällen Masterarbeiten im Bereich des Transport- und Seehandelsrechts mit einem Druckkostenzuschuss. Arbeiten können sowohl in Englischer als auch in Deutscher Sprache abgefasst worden sein. Daneben kann die Stiftung jungen Menschen die Teilnahme an Veranstaltungen, Seminaren, Symposien und/oder Kolloquien durch eine finanzielle Unterstützung ermöglichen sowie Seminare, andere Veranstaltungen und/oder Ausbildungskonzepte (wie z.B. Moot Courts) fördern oder organisieren.
Bewerbende werden gebeten, dem Fördergesuch gegebenenfalls Bewertungsgutachten sowie eine Kurzzusammenfassung der Arbeit, einen tabellarischen Lebenslauf, sowie eine Erklärung, ob bereits anderweitige Förderung besteht, beizufügen und diesen an die Stiftung zu senden. Bewerbungen können ganzjährlich eingereicht werden. Ganz ausdrücklich weisen wir darauf hin, dass die Möglichkeit besteht, Zusammenfassungen der förderungswürdigen Arbeiten in der von Prof. Herber gegründeten Zeitschrift Transportrecht zu veröffentlichen.